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Aufgaben

Zuständigkeiten des Finanzamts Eschwege-Witzenhausen

Für im Werra-Meißner-Kreis wohnhafte sowie selbständig oder gewerblich tätige Personen nimmt das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen folgende Aufgaben wahr:
  • Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer (einschließlich Förderung des Wohneigentums), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und der zumeist besser unter dem Namen „Mehrwertsteuer“ bekannten Umsatzsteuer
  • Feststellung des Gewinns von Personengesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen
  • Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge, die den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dienen
  • Besteuerung und Steuerfreistellung von Vereinen
  • Bewertung des Grundbesitzes, welche u.a. den Gemeinden als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient
  • Betriebs- und Lohnsteuerprüfung

Ausgelagerte Aufgaben und Zuständigkeiten 

Bestimmte Aufgaben werden aus organisatorischen Gründen vom Finanzamt Eschwege-Witzenhausen nicht selbst wahrgenommen. Wenn Sie Fragen zu den nachstehenden Aufgaben haben, richten Sie diese bitte an das angegebene, zuständige Finanzamt:

Aufgaben außerhalb des Finanzamts Eschwege-Witzenhausen Zuständiges Finanzamt
Körperschaftsteuer  A - K
Körperschaftsteuer  L - Z
Finanzamt Kassel I
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Erbschaft- und Schenkungssteuer Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Prüfung von Großbetrieben  A - K
Prüfung von Großbetrieben  L - Z
Finanzamt Kassel I
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Steuerfahndung Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Bußgeld und Stafsachen Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Umsatzsteuer der außergebietlichen Unternehmer Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften Finanzamt Frankfurt am Main I
Wechsel- und Kapitalverkehrsteuer Finanzamt Frankfurt am Main III


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich wie gewohnt auch telefonisch und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung. Oder Sie senden uns eine E-Mail.

Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank.



© 2010 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen. Schlesienstraße 2 . 37269 Eschwege

Links

Anhand eines Programms des Bundeszentralamt für Steuern können Sie bei Bedarf ermitteln, welches Finanzamt im Einzelfall für Sie zuständig ist.

Zuständigkeitsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (neues Fenster wird geöffnet)