Zuständigkeiten des Finanzamts Eschwege-Witzenhausen
Für im Werra-Meißner-Kreis wohnhafte sowie selbständig oder gewerblich tätige Personen nimmt das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen folgende Aufgaben wahr:
Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer (einschließlich Förderung des Wohneigentums), Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Lohnsteuer und der zumeist besser unter dem Namen Mehrwertsteuer bekannten Umsatzsteuer
Feststellung des Gewinns von Personengesellschaften und sonstigen Personenvereinigungen
Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge, die den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Gewerbesteuer dienen
Besteuerung und Steuerfreistellung von Vereinen
Bewertung des Grundbesitzes, welche u.a. den Gemeinden als Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer dient
Betriebs- und Lohnsteuerprüfung
Ausgelagerte Aufgaben und Zuständigkeiten
Bestimmte Aufgaben werden aus organisatorischen Gründen vom Finanzamt Eschwege-Witzenhausen nicht selbst wahrgenommen. Wenn Sie Fragen zu den nachstehenden Aufgaben haben, richten Sie diese bitte an das angegebene, zuständige Finanzamt:
Aufgaben außerhalb des Finanzamts Eschwege-Witzenhausen
Zuständiges Finanzamt
Körperschaftsteuer A - K Körperschaftsteuer L - Z
Finanzamt Kassel I Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Erbschaft- und Schenkungssteuer
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Prüfung von Großbetrieben A - K Prüfung von Großbetrieben L - Z
Finanzamt Kassel I Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Steuerfahndung
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Bußgeld und Stafsachen
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Gesonderte Feststellung nach dem Außensteuergesetz
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Umsatzsteuer der außergebietlichen Unternehmer
Finanzamt Kassel II-Hofgeismar
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften
Finanzamt Frankfurt am Main I
Wechsel- und Kapitalverkehrsteuer
Finanzamt Frankfurt am Main III
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich wie gewohnt auch telefonisch und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung. Oder Sie senden uns eine E-Mail.
Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank.