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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzamts Eschwege-Witzenhausen

Gebäude Haupthaus
Postanschrift

Finanzamt Eschwege-Witzenhausen
Schlesienstr.2
37269 Eschwege

Postfach 1280
37252 Eschwege

Telefon: +49 (0) 5651 926 5
Telefax:  +49 (0) 5651 926 720

Die Telefonservicestelle des Finanzamtes Eschwege-Witzenhausen ist von
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 15:30 Uhr und
Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr unter den Telefonnummern
05651 / 9265 und 05542 / 6020 erreichbar.

E-Mail: Poststelle@FA-EW.Hessen.de
Bundesfinanzamtsnummer: 2610
Bitte beachten Sie die Hinweise zur E-Mail Kommunikation mit dem Finanzamt.




Bild einer Uhr zur Illustration der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten

Das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen ist für Sie
an beiden Standorten
montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
geöffnet.

Oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin bei Ihrem Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin.




Lohnsteuerkarte
Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen...




ELSTER-Die elektronische Steuererklärung

Nutzen Sie die elektronische Steuererklärung und übermitteln Sie damit Ihre Steuererklärung schnell und sicher an Ihr Finanzamt. Für die Übertragung Ihrer Daten steht eine Auswahl geeigneter Softwareprodukte zur Verfügung.
Eine Übersicht finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php  .
Das kostenfreie Programm ElsterFormular ist ein Angebot der Steuerverwaltung und steht unter www.elster.de  in der jeweils aktuellsten Version zum Download bereit.
Gratis-CDs mit der Software erhalten Sie ab Anfang Februar bei Ihrem Finanzamt. Weitere Informationen über das Verfahren finden Sie in unserer Rubrik Elster

06.02.2012: SPAM im Namen der Steuerverwaltung

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. In diesen Nachrichten wird der Empfänger aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid handelt. Bitte beachten Sie hierzu: 1. Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. 2. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten in Form eines E-Mail-Anhangs.




 Bild Elsteronlineportal
ElsterOnline - Papierlos zum Finanzamt
Unternehmer, Arbeitgeber oder Steuerberater können mit ElsterOnline einige Erklärungen einfach und plattformunabhängig per Internetbrowser direkt online eingeben oder sich über den aktuellen Stand ihres Steuerkontos informieren.

Weitere Informationen über das Verfahren unter www.ElsterOnline.de 
© 2012 Finanzamt Eschwege-Witzenhausen. Schlesienstraße 2 . 37269 Eschwege

Grußwort und aktuelle Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des Finanzamts Eschwege-Witzenhausen begrüßen zu dürfen und hoffen, dass Sie die von Ihnen gesuchten Informationen auf unseren Seiten finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und während der Sprechzeiten - ggf. auch nach Terminvereinbarung - auch persönlich zur Verfügung.

Ihr Finanzamt Eschwege-Witzenhausen


Elektronische Lohnsteuerkarte mit neuem Starttermin

Lohnsteuerkarte
Der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte ist wegen unerwarteter technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Gründe hierfür sind Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens.
Die Verschiebung hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Mitteilungsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt. Mehr Informationen.....Pfeil